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   BFH, 19.11.1959 - IV 197/58 U   

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https://dejure.org/1959,1124
BFH, 19.11.1959 - IV 197/58 U (https://dejure.org/1959,1124)
BFH, Entscheidung vom 19.11.1959 - IV 197/58 U (https://dejure.org/1959,1124)
BFH, Entscheidung vom 19. November 1959 - IV 197/58 U (https://dejure.org/1959,1124)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einnahmen eines Knappschaftsarztes, der eine eigene Praxis neben seiner Knappschaftstätigkeit unterhält - Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit - Anspruch eines Knappschaftsarztes auf die Betriebsausgabenpauschale - Ausübung einer freiberuflichen ärztlichen Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 70, 236
  • DB 1960, 197
  • BStBl III 1960, 88
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 03.07.1959 - VI 320/57 U

    Tätigkeit als Knappschaftszahnarzt als selbständige oder unselbständige Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 19.11.1959 - IV 197/58 U
    Der Senat tritt der Entscheidung des VI. Senats VI 320/57 U vom 3. Juli 1959 (Slg. Bd. 69 S. 215) bei, wonach die Einnahmen eines Knappschaftsarztes, der eine eigene Praxis neben seiner Knappschaftstätigkeit unterhält, Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit sind.

    Mit dem gleichen Rechtsproblem hat sich die Entscheidung des Bundesfinanzhofs VI 320/57 U vom 3. Juli 1959 (Slg. Bd. 69 S. 215) befaßt.

    In der Sache VI 320/57 U ist der Bundesminister der Finanzen dem mit Stellungnahme vom 13. Februar 1959 gefolgt, wenn er auch nicht ausdrücklich dem Verfahren gemäß § 287 Ziff. 2 AO beigetreten ist.

    Der Senat kommt daher ebenso wie der VI. Senat in der Sache VI 320/57 U (a.a.O.) zu dem Ergebnis, daß grundsätzlich Knappschaftsärzte, die neben dieser Tätigkeit eine freie Praxis ausüben, was bei dem Bf. unstreitig der Fall ist, mit ihren Einnahmen aus der Knappschaftspraxis nicht der Lohnsteuer unterliegen, sondern durch Veranlagung zu erfassen sind, d.h. also, daß sie eine freiberufliche Tätigkeit ausüben.

  • BFH, 10.04.1953 - IV 429/52 U

    Einkünfte eines Arztvertreters als Einkünfte aus selbständiger oder

    Auszug aus BFH, 19.11.1959 - IV 197/58 U
    Zu Unrecht habe das Finanzgericht seine Entscheidung auch ausschließlich auf das Innenverhältnis abgestellt, ohne überhaupt die Verkehrsauffassung zur Streitfrage zu ermitteln (siehe dazu Urteil des Bundesfinanzhofs IV 429/52 U vom 10. April 1953, BStBl 1953 III S. 142, besonders S. 143 Spalte 1 unten, Slg. Bd. 57 S. 361).
  • BFH, 05.07.1956 - IV 141/55 U

    Steuervergünstigung der Vornahme von Untersuchungen mit Stellung von Diagnosen

    Auszug aus BFH, 19.11.1959 - IV 197/58 U
    In der Entscheidung IV 141/55 U vom 5. Juli 1956 (BStBl 1956 III S. 300, 301, Slg. Bd. 63 S. 266) hat der erkennende Senat ausgeführt, daß der Ärzteberuf dem Dienst an der Gesundheit des einzelnen Menschen in weitestem Maße gewidmet ist.
  • BFH, 13.12.1962 - V 270/60 U

    Einordnung der Tätigkeit eines Musterungs-Vertragsarztes als unselbständige

    Das gilt für die Nebentätigkeit eines Arztes, der eine eigene Praxis ausübt, in besonderem Maße (Urteile des Bundesfinanzhofs VI 320/57 U vom 3. Juli 1959, BStBl 1959 III S. 344, Slg. Bd. 69 S. 215; IV 197/58 U vom 19. November 1959, BStBl 1960 III S. 88, Slg. Bd. 70 S. 236).

    Wenn das Finanzamt den Stpfl. hinsichtlich der Frage der Selbständigkeit mit den Knappschaftsärzten vergleicht, die der Bundesfinanzhof als selbständig beurteilt (vgl. die oben angeführten Urteile VI 320/57 U und IV 197/58 U), so übersieht es, daß gerade die wichtigsten Beweisanzeichen, die zu dieser Beurteilung führten (Einrichtung der Knappschaftsarztpraxis auf eigene Kosten, Selbstbeschaffung des zu ihrer Führung erforderlichen Materials, Einstellung und Entlohnung der Hilfskräfte, Stellung eines Vertreters bei Urlaub und Erkrankung, Tragung des vollen Risikos der knappschaftsärztlichen Tätigkeit, Weisungs- und Entscheidungsfreiheit der Knappschaftsärzte usw.), im Streitfalle fehlen.

  • BFH, 20.06.1969 - III R 64/66

    Pensionsansprüche - Renten - Unselbständige Tätigkeit - Arbeitnehmer

    Das sei einkommensteuerrechtlich in den BFH-Urteilen VI 320/57 U vom 3. Juli 1959 BFH 69, 215, BStBl III 1959, 344) und IV 197/58 U vom 19. November 1959 (BFH 70, 236, BStBl III 1960, 88) anerkannt worden.
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